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  • physiotherapeutische und manuelle Therapie sind über Privatrezept abrechenbar

  • Osteopathische Therapie ist über Rezept bei TK, IKK, BKK und DAK, abrechenbar

  • Als Heilpraktikerin kann ich Behandlungen über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen.

  • Kassenpatienten werden gebeten, ein privates Rezept des Arztes mitzubringen

  • Alle Patienten werden gebeten, Termine innerhalb von 24 Stunden abzusagen, da die Behandlung sonst in Rechnung gestellt wird

  • Ab 1.1.17 Behandlungen nur noch gegen Bahrzahlung möglich

  • Notbehandlungen Sa, So und Feiertage: 100 Euro

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