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  • Osteopathische und manuelle Therapie sind über Privatrezept abrechenbar

  • Osteopathie wird von verschiedenen Krankenkassen teilweise übernommen

  • Als Heilpraktikerin kann ich Behandlungen über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen.

  • Alle Patienten werden gebeten, Termine innerhalb von 24 Stunden abzusagen, da die Behandlung sonst in Rechnung gestellt wird

 
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